Bauministerkonferenz

Von der Bauministerkonferenz verabschiedete Mustervorschriften und Mustererlasse dienen als Grundlage für die Umsetzung in spezifisches Landesrecht. Sie entfalten somit keine unmittelbare Rechtswirkung. Jedes Land entscheidet, in welchem Umfang die Landesregelung dem Muster folgt.

Die Zusammenstellung wird durch Handlungsanleitungen und Arbeitshilfen ergänzt.

StädtebauBauaufsicht / Bautechnik